Hygienekonzept Valleyer Schloss Bräu

Allgemeine Schutzmaßnahmen

Für den Zugang zu den Innenräumen des Valleyer Schloss Bräu gilt die 3G-Regel: Eingelassen werden Geimpfte, Genesene und (negativ) Getestete mit entsprechendem offiziellem Nachweis. Für Schüler sind die regelmäßigen Tests in der Schule ausreichend.

Maskenpflicht

Es gilt in allen Räumen des Valleyer Schloss Bräu eine Maskenpflicht:
Ab dem 15. Geburtstag: medizinische Masken („OP-Masken“).
Zwischen dem 6. und 15. Geburtstag; Mund-Nasen-Bedeckung.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind:
Kinder bis zum 6. Geburtstag,
Besucher*innen, die aufgrund von gesundheitlichen Gründen oder einer Behinderung von der Maskenpflicht ausgenommen sind und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen können.

Desinfektionsmaßnahmen

Im Eingangsbereich sowie auf den Toiletten stehen Sprühflaschen mit Hand-Desinfektionsmittel bereit. Vor betreten der Innenräume sowie vor Verlassen der Toiletten bitten wir alle Besucher*innen, sich die Hände zu desinfizieren.

Umgang mit Erkrankten / Verdachtsfällen

Besucher*innen, die während einer Veranstaltung typische COVID 19-Symptome entwickeln, müssen umgehend die Veranstaltung verlassen. Der Veranstalter sowie die Mitarbeiter*innen des Hauses sind hiervon in Kenntnis zu setzen.

Keinen Zutritt erhalten

Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
Personen, die unter Quarantäne stehen oder Kontakt zu COVID 19-Fällen hatten,
Personen mit Krankheitssymptomen.